Gesetzkonformes Verhalten, die Einhaltung ethischer Grundsätze und moralisch einwandfreie Handlungsweisen bilden für uns die Basis für professionelles Verhalten.
Die 3 Banken IT berücksichtigt ökologische Gesichtspunkte.
Wir berücksichtigen ökologische Gesichtspunkte, die auf eine Schonung aller Ressourcen abzielen und bekennen uns zur Chancengleichheit für Frauen und Männer. Respekt und Achtung vor Kolleg*innen, Kund*innen und Partner*innen sind zentrale Werte, die die 3 Banken IT vertritt.
Diesen Prinzipien Folge zu leisten, erwarten wir auch von unseren Lieferanten und unseren Geschäftspartner*innen und haben in dem vorliegenden Code of Conduct explizit verpflichtend einzuhaltende Grundregeln festgeschrieben.
Wir handeln nach ethischen Prinzipien und treten gegen jede Form der Diskriminierung, Korruption, Benachteiligung und sexuelle Belästigung auf. Wir arbeiten im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien. Dies unterstreicht unsere nachhaltige, vertrauensvolle und partnerschaftliche Arbeitsweise.
Deshalb erwartet die 3 Banken IT auch von unseren Lieferanten/Geschäftspartner*innen die Befolgung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. Dazu zählen auch Werbemaßnahmen und –botschaften, die wahrheitsgetreu und korrekt sein sollen.
Die 3 Banken IT bekennt sich zur umfassenden Bekämpfung von korrupten Verhaltensweisen. Wir distanzieren uns von Korruption und dulden diese keinesfalls. Verstöße gegen die Antikorruptionsvorschriften können bis zur Strafanzeige und Schadenersatzansprüchen führen.
Der Lieferant/Geschäftspartner*in verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung/Beeinflussung durch Geschenke, Dienstleistungen oder Vorteile entsteht. Dies gilt nicht nur für direkt angebotene oder angenommene Vorteile, sondern auch für indirekte Bestechung durch Drittpersonen, wie Agent*innen, Mittelspersonen, Subunternehmen, Berater*innen etc. Auch sogenannte „Facilitation Payments“ (Zahlungen von geringem Wert an Amtsträger für das Beschleunigen von Anträgen etc.) sind verboten.
Der Lieferant/Geschäftspartner haftet der 3 Banken IT für jeglichen Nachteil und trägt alle Kosten, die aus dem Verstoß gegen den Verhaltenskodex und einem damit zusammenhängenden Vertragsrücktritt entstehen.
Die 3 Banken IT hält sich strikt an die gesetzlichen Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung. Bereits bei einem Verdacht oder wenn ein berechtigter Grund zur Annahme von Geldwäscherei durch Einschleusung kriminell erworbener Gelder besteht oder der Verdacht der Terrorismusfinanzierung, wird die Geschäftsbeziehung sofort beendet und der Fall zur Anzeige gebracht. Wir gehen davon aus, dass unsere Lieferanten/Geschäftspartner*innen steuerehrlich handeln.
Den Lieferanten/Geschäftspartner*in trifft die Verpflichtung, sämtliche Interessenskonflikte oder sogar nur den Anschein eines möglichen Interessenskonfliktes zu vermeiden. Ein Interessenskonflikt liegt vor, wenn der Lieferant/Geschäftspartner*in primär persönliche Interessen, Interessen eines Familienangehörigen oder von Freund*innen verfolgt.
Die 3 Banken IT erwartet von ihren Lieferanten/Geschäftspartner*innen eine faire und auf Gleichberechtigung aufbauende Behandlung der Mitarbeiter*innen. Es soll auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeiter*innen ungeachtet Geschlecht, Hautfarbe, Rasse, Nationalität, Religion, sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung geachtet werden. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiter*innen sind zu achten; Belästigungen/Diskriminierungen sind zu verhindern.
Lieferanten/Geschäftspartner*innen dürfen niemanden gegen seinen Willen beschäftigen oder zur Arbeit zwingen. Zwangs- oder Pflichtarbeit darf keinesfalls als Strafe für politische Ansichten oder Teilnahme an Streiks oder als Diskriminierung eingesetzt werden.
Lieferanten/Geschäftspartner*innen verpflichten sich, jegliche Form von Kinderarbeit zu unterlassen. Kinder sind Personen unter 15 Jahren oder Personen unter der Altersgrenze, die im jeweiligen Land für den Abschluss der Schulpflicht gilt. Minderjährige Personen unter 18 Jahren dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, welche im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Lieferanten/Geschäftspartner*innen unterlassen es, Arbeitskräfte illegal zu beschäftigen, Dienstnehmerbeiträge und Steuern nicht abzuführen oder Schwarzarbeit organisiert zu betreiben.
Lieferanten/Geschäftspartner*innen haben auch für eine angemessene Entlohnung, zumindest den kollektivvertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, inkl. der Gewährung von gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen zu sorgen und sich zu verpflichten, die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit einzuhalten.
Die Lieferanten/Geschäftspartner*innen haben auch eine Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter*innen. Deshalb ist für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, für Risikoeindämmung zu sorgen und auf den Einsatz von gesundheitsschädlichen Rohstoffen, Arbeitsmitteln etc. zu verzichten, sowie eine bestmögliche Vorsorge gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu treffen.
Lieferanten/Geschäftspartner*innen dürfen die Wahlen von Arbeitnehmervertretungen, die Mitarbeit in solchen Vertretungskörpern, das Recht einer Gewerkschaft beizutreten und Betriebsversammlungen abzuhalten, nicht behindern.
Die Lieferanten/Geschäftspartner*innen stellen sicher, dass Informationen und Daten über die 3 Banken IT während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung geschützt sind und nicht an Dritte gelangen können.
Es wird auch sichergestellt, dass deren Arbeitnehmer*innen ungehindert und ohne Repressalien fürchten zu müssen, Bedenken über Gesetzesverletzungen an eine anonyme Stelle melden dürfen.
Für die 3 Banken IT hat der Schutz der Umwelt und die Schonung von Ressourcen einen hohen Stellenwert. Wir erwarten deshalb von unseren Lieferanten/Geschäftspartner*innen, dass diese ebenfalls die geltenden und relevanten umweltrechtlichen Regelungen und Umweltstandards einhalten. Sie sollten Systeme verwenden, die den sicheren Umgang mit Abwasser, Abfall und Emissionen sowie deren Transport, Lagerung, Beseitigung und Recycling gewährleisten. Es soll ein verantwortungsvoller Einsatz von Rohstoffen und Ressourcen sowie ein sparsamer Energieverbrauch betrieben werden.
Durch die Eingehung eines Vertragsverhältnisses zwischen der 3 Banken IT und dem Lieferanten/Geschäftspartner*in gilt der Code of Conduct verbindlich für den Lieferanten/Geschäftspartner*in und dessen Subunternehmer*innen und verpflichtet zur Einhaltung aller darin dargelegten Grundsätze und Regelungen.